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KU, Einkommen der KM wesentlich höher...
#5
Annahme ist berechtigt und kann begründetdargelegt werfren da Mutter selbstständige :. Ärztin !!!
Frage.. die Beistandschaft schlägt nach Unterredung / Telefon .. vor.. statischer Titel mit!!! " Kindesuntehalt staisch bis 18 Jahre 272€ .. und mit der Option wenn nich zahlungsfähig, dies kurzfristig auszusetzten .... das Kind ist jetzt 6 Jahre ALLES NUR MÜNDLICH AM telefon erörtert
Frage soll man solch einenDeal abschliessen und wenn wie ?? vorm Notar oder JA
x
Frage ..gehen solche Titel Und oder Urkunden ??
Wozu ist die Beistandschaft denn eigentlich verpflichtet .. wenn sie dem Unterhaltspflichtigen Elternteil das existenzminimum nimmt??..und besseren Wissens ?? dem anderen besserverdienendem Elternteil das Einkommen nachzufragen oder anzurechnen ?

Gruß
Jona
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RE: KU, Einkommen der KM wesentlich höher... - von Ibykus - 18-09-2012, 16:49
RE: KU, Einkommen der KM wesentlich höher... - von Jona - 20-09-2012, 17:15
RE: KU, Einkommen der KM wesentlich höher... - von Ibykus - 20-09-2012, 19:11

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