21-09-2012, 09:49
Wenn ihr ein echtes 50/50 Wechselmodell bezüglich der Kinder habt, wo liegt das Problem? In diesem Fall schuldet keiner dem anderen Kindesunterhalt, soweit mir bekannt.
Sag deinem Anwalt, er soll endlich etwas zackiger in der Korrespondenz sein und vernünftige Fristen setzen. Wenn dann nix kommt, kannst du zum Gericht. Wenn du deinen Anwalt ständig an dieses und jenes erinnern musst, solltest du vielleicht einen anderen Anwalt bemühen.
Allerdings stellt sich mir die Frage, warum eigentlich zum Gericht? Wegen der Scheidung? Da müsst ihr ja ohnehin das Gericht bemühen. Oder weswegen?
Sag deinem Anwalt, er soll endlich etwas zackiger in der Korrespondenz sein und vernünftige Fristen setzen. Wenn dann nix kommt, kannst du zum Gericht. Wenn du deinen Anwalt ständig an dieses und jenes erinnern musst, solltest du vielleicht einen anderen Anwalt bemühen.
Allerdings stellt sich mir die Frage, warum eigentlich zum Gericht? Wegen der Scheidung? Da müsst ihr ja ohnehin das Gericht bemühen. Oder weswegen?