21-09-2012, 19:38
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Man kann doch nicht das Verhalten, was man beim anderen Geschlecht andauernd verurteilt, jetzt als Maßstab für sein eigenes Verhalten nehmen.[/quote]
Das finde ich gut!
Es muss einfach nur eine gerechte Methode geschaffen werden, in dem Keiner bei der Entscheidungsfindung benachteiligt wird.
Ich habe ein Kind aus vergangener Beziehung. Seit fast 2 Jahren bin ich verheiratet, natürlich nicht mit dem KV.
Ich bin eine Frau, die zu Kindesunterhalt verpflichtet wurde. Und das obwohl ich studiere und geringes Bafög erhalte. Und von diesem wenigen Geld soll ich nun inklusive Anwalt usw. fast 10 000 € bezahlen. Die Annahme der Gerichte ist doch, dass der neue Göttergatte das alles zahlt. Und wahrscheinlich würden sie nicht nur mich versuchen zu pfänden, sondern auch meinen Ehemann.
Man kann doch nicht das Verhalten, was man beim anderen Geschlecht andauernd verurteilt, jetzt als Maßstab für sein eigenes Verhalten nehmen.[/quote]
Das finde ich gut!
Es muss einfach nur eine gerechte Methode geschaffen werden, in dem Keiner bei der Entscheidungsfindung benachteiligt wird.
Ich habe ein Kind aus vergangener Beziehung. Seit fast 2 Jahren bin ich verheiratet, natürlich nicht mit dem KV.
Ich bin eine Frau, die zu Kindesunterhalt verpflichtet wurde. Und das obwohl ich studiere und geringes Bafög erhalte. Und von diesem wenigen Geld soll ich nun inklusive Anwalt usw. fast 10 000 € bezahlen. Die Annahme der Gerichte ist doch, dass der neue Göttergatte das alles zahlt. Und wahrscheinlich würden sie nicht nur mich versuchen zu pfänden, sondern auch meinen Ehemann.