21-09-2012, 22:41
Antragsteller ist: Land NRW, vertreten durch die Stadt ......... Ressort Kinder, Jugend und Familie
also Jugendarmt, die Frau, die mir das vorher angekündigt hatte.
@ Ibykus
''''''Wenn die KM ihn aufgefordert hatte, Unterhalt zu zahlen und er dieser Aufforderung nicht nachkommt, dann bleibt die Möglichkeit -so es denn im Unterhaltsrecht gesetzlich nicht ausgeschlossen ist (was mir aber nicht bekannt ist)- die Forderung im Wege des MB beizutreiben.''''''
Die Kindesmutter hatte mich nicht aufgefordert zum Unterhalt zu bezahlen. Sie ist selbt ALG2 Bezieherin und Ihr ist es egal woher dass Geld kommt. Ihr wurde das Geld vom Arbeitsamt für das Kind gestrichen und es wurde Ihr geraten den Unterhaltvorschuß zu beantragen.
also Jugendarmt, die Frau, die mir das vorher angekündigt hatte.
@ Ibykus
''''''Wenn die KM ihn aufgefordert hatte, Unterhalt zu zahlen und er dieser Aufforderung nicht nachkommt, dann bleibt die Möglichkeit -so es denn im Unterhaltsrecht gesetzlich nicht ausgeschlossen ist (was mir aber nicht bekannt ist)- die Forderung im Wege des MB beizutreiben.''''''
Die Kindesmutter hatte mich nicht aufgefordert zum Unterhalt zu bezahlen. Sie ist selbt ALG2 Bezieherin und Ihr ist es egal woher dass Geld kommt. Ihr wurde das Geld vom Arbeitsamt für das Kind gestrichen und es wurde Ihr geraten den Unterhaltvorschuß zu beantragen.