21-09-2012, 22:53
Okay, du hast also einen MB von der Unterhaltsvorschußkasse. Du wurdest auch zum Unterhalt aufgefordert, hast aber nichts unterschrieben.
Bleibt also weiterhin nur eine Frage: Kannst du - auch für die Vergangenheit - deine Leistungsunfähigkeit oder entsprechend ernsthafte und ausreichende Bewerbungsbemühungen nachweisen?
Wenn Ja: Mahnbescheid widersprechen und auf das dann sicherlich eingeleitete Verfahren warten, dort deine Leistungsunfähigkeit nachweisen und hoffen, dass das Gericht deiner Argumentation folgt.
Wenn Nein: Tja, dann sind die Möglichkeiten vielfältig. In Zukunft zahlen. In Zukunft nicht zahlen. Rückstand anerkennen oder sich drum streiten. Der JA-Tussi deine Situation nochmal darlegen. Gar nichts machen und auf den Gerichtsvollzieher warten. Etc...
Bleibt also weiterhin nur eine Frage: Kannst du - auch für die Vergangenheit - deine Leistungsunfähigkeit oder entsprechend ernsthafte und ausreichende Bewerbungsbemühungen nachweisen?
Wenn Ja: Mahnbescheid widersprechen und auf das dann sicherlich eingeleitete Verfahren warten, dort deine Leistungsunfähigkeit nachweisen und hoffen, dass das Gericht deiner Argumentation folgt.
Wenn Nein: Tja, dann sind die Möglichkeiten vielfältig. In Zukunft zahlen. In Zukunft nicht zahlen. Rückstand anerkennen oder sich drum streiten. Der JA-Tussi deine Situation nochmal darlegen. Gar nichts machen und auf den Gerichtsvollzieher warten. Etc...