22-09-2012, 00:41
(21-09-2012, 22:41)papan schrieb: Die Kindesmutter hatte mich nicht aufgefordert zum Unterhalt zu bezahlen.das ist auch nicht erforderlich (auch wenn ich das oben erwähnt hatte. Deine Unterhaltspflicht ergibt sich aus dem Gesetz. Die fruchlose Aufforderung begründet Deinen Verzug. Der ist aber für den Erlaß eines MB meines Wissens nicht Voraussetzung.
papan schrieb:Sie ist selbt ALG2 Bezieherin und Ihr ist es egal woher dass Geld kommt. Ihr wurde das Geld vom Arbeitsamt für das Kind gestrichen und es wurde Ihr geraten den Unterhaltvorschuß zu beantragen.gut und schön!
Das hindert sie (oder andere Forderungsberechtigte) nicht, einen MB zu beantragen.