22-09-2012, 00:53
(19-04-2012, 10:21)sorglos schrieb:(19-04-2012, 09:59)Camper1955 schrieb: leider hast Du meine Frage (Posting # 98) übersehen.Nein, die Frage nach den Anwaltskosten habe ich nicht übersehen ( in #51 auch schon selbst gestellt).
Allein ich habe keine Antwort darauf. Die Rechnungen sind offen, gemahnt - und der Antrag auf Kostenübernahme durchs Jobcenter ist längst gestellt. Aber das Jobcenter hat noch keine Antwort gegeben.
Tja, wie in #99 geschrieben, hat das Jobcenter die Kostenübernahme abgelehnt - Klage beim SG ist anhängig.
Doch irgendwann werden AnwältINNEN, zu deren Beauftragung wir ja Dank Frau Zypries(SPD) und ihrer verordneten Zwangsanwaltschaft in Unterhaltssachen gezwungen waren, dann doch mal ungeduldig.
Das diesbezügliche tätige Mitglied der Anwaltszunft hat nun beim Familiengericht Kostenfestsetzungsbeschluß beantragt.
Nun will die Anwälting nach irgendeinem §11 RVG (= Rechtsanwaltsvergnügungsgeseiere??) einen lustigen Betrag von 609,97 - und klar ein paar Zinsen seit April von lumpigen 5% über allem sollens auch gleich noch sein.
Zwei Wochen Stellungnahmefrist werden eingeräumt - derer wir uns natürlich bedienen werden.... Vielleicht sollten wir mitteilen, dass sie irrigerweise den Vater als Auftraggeber betrachtet. Der hat doch bloß im Auftrag des Jobcenters als vollmachtloser Vertreter gehandelt....
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #