22-09-2012, 13:22
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22-09-2012, 13:34 von gleichgesinnter.)
Was Ibykus schreibt ist richtig.
Im normalen Leben kann jeder einem anderen einen gerichtlichen Mahnbescheid zustellen lassen mit einem beliebigen Betrag.
Das Gericht prüft bei so einem Mahnbescheid nicht, ob dieser der Wahrheit entspricht oder nicht. Er wird zugestellt.
Reagiert der Empfänger bei Erhalt dieses Mahnschreibens innerhalb einer Frist nicht, gilt er als "Schuldanerkenntnis" und als vollstreckbar.
Genauso ist es hier mit der Unterhaltsforderung über das Jugendamt!
Der Unterschied ist jediglich, dass das Jugendamt einen, sagen wir "effektiveren" Mahnbescheidsbogen ausfüllen kann im Sinne des "vereinfachten Unterhaltsverfahrens" laut Gesetz.
Dieser Unterhaltsbogen, wie ihn "p" hier schon als Link gezeigt hat, ist nichts anderes als ein ANTRAG auf Unterhaltsfestsetzung!
Der hat also jetzt, zu diesem Zeitpunkt, noch keine Wirkungskraft und stellt auch keine Anerkenntnis dar weil die Frist läuft.
Wenn vorher ein Titel unterschrieben worden wäre, würde dieser "Antrag" oder auch Mahnbescheid, um den es hier geht, auf Festsetzung des Unterhalts, gar nicht zugestellt werden, weil ja dann schon ein Titel bestehen würde und somit gleich ein Gerichtsvollzieher in Bewegung gesetzt werden könnte.
Jetzt hat man die Möglichkeit, diesen "Antrag" zu widersprechen.
Der Unterschied ist aber gegen einen normalen Mahnbescheid, das man bei dem hierigen sofort Beweise vorlegen muss das man nicht leistungsfähig ist.
Bei einem normalen Mahnbescheid kann man dem ohne irgendwelche Gründe widersprechen und dann hat sich die Sache für die Person erstmal erledigt!
Im übrigen ist das hierige "Mahnverfahren" etwas unglücklich in den Worten ausgewählt, es ist eigentlich ein "Antrag", weiter nichts, ABER mit sogenannter umgekehrter Beweislast, papan muss also beweisen, das er nicht leistungsfähig ist ansonsten wird das gericht ihn annehmen und stattgeben.
Das ist aber genau das Perfide in diesem "Antrag", man bekommt einen Bescheid dieses Antrags und hat sofort die Beweislast am Hals, das man nicht leistungsfähig ist.
Der "Antrag auf das vereinfachte Verfahren" beweist aber auch, das papan schon eine Unterschrift geleistet hat, nämlich die der Vaterschaft beim Standesamt!
gleichgesinnter
Im normalen Leben kann jeder einem anderen einen gerichtlichen Mahnbescheid zustellen lassen mit einem beliebigen Betrag.
Das Gericht prüft bei so einem Mahnbescheid nicht, ob dieser der Wahrheit entspricht oder nicht. Er wird zugestellt.
Reagiert der Empfänger bei Erhalt dieses Mahnschreibens innerhalb einer Frist nicht, gilt er als "Schuldanerkenntnis" und als vollstreckbar.
Genauso ist es hier mit der Unterhaltsforderung über das Jugendamt!
Der Unterschied ist jediglich, dass das Jugendamt einen, sagen wir "effektiveren" Mahnbescheidsbogen ausfüllen kann im Sinne des "vereinfachten Unterhaltsverfahrens" laut Gesetz.
Dieser Unterhaltsbogen, wie ihn "p" hier schon als Link gezeigt hat, ist nichts anderes als ein ANTRAG auf Unterhaltsfestsetzung!
Der hat also jetzt, zu diesem Zeitpunkt, noch keine Wirkungskraft und stellt auch keine Anerkenntnis dar weil die Frist läuft.
Wenn vorher ein Titel unterschrieben worden wäre, würde dieser "Antrag" oder auch Mahnbescheid, um den es hier geht, auf Festsetzung des Unterhalts, gar nicht zugestellt werden, weil ja dann schon ein Titel bestehen würde und somit gleich ein Gerichtsvollzieher in Bewegung gesetzt werden könnte.
Jetzt hat man die Möglichkeit, diesen "Antrag" zu widersprechen.
Der Unterschied ist aber gegen einen normalen Mahnbescheid, das man bei dem hierigen sofort Beweise vorlegen muss das man nicht leistungsfähig ist.
Bei einem normalen Mahnbescheid kann man dem ohne irgendwelche Gründe widersprechen und dann hat sich die Sache für die Person erstmal erledigt!
Im übrigen ist das hierige "Mahnverfahren" etwas unglücklich in den Worten ausgewählt, es ist eigentlich ein "Antrag", weiter nichts, ABER mit sogenannter umgekehrter Beweislast, papan muss also beweisen, das er nicht leistungsfähig ist ansonsten wird das gericht ihn annehmen und stattgeben.
Das ist aber genau das Perfide in diesem "Antrag", man bekommt einen Bescheid dieses Antrags und hat sofort die Beweislast am Hals, das man nicht leistungsfähig ist.
Der "Antrag auf das vereinfachte Verfahren" beweist aber auch, das papan schon eine Unterschrift geleistet hat, nämlich die der Vaterschaft beim Standesamt!
gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum