22-09-2012, 17:53
Irgendwas stimmt an den Begriffen nicht. Ein Pflichtverteidiger ist ein Anwalt, der dir von Gerichts wegen bestellt wird, weil einer Punkte in §140 StPo Abs. 1 greift. Ansonsten bleibt es dir unbenommen, dir selbst einen Verteidiger zu nehmen. Der muss zu dem Termin mitdürfen.
Was ist nun? Will man dir einen Pflichtverteidiger verweigern oder will man deinem von dir bevollmächtigten Verteidiger die Anwesenheit bei dem Termin am 26.9. verbieten?
Was ist nun? Will man dir einen Pflichtverteidiger verweigern oder will man deinem von dir bevollmächtigten Verteidiger die Anwesenheit bei dem Termin am 26.9. verbieten?