23-09-2012, 17:34
(23-09-2012, 12:44)Absurdistan schrieb: Kann ein verheirateter Vater eigentlich gegen den Willen der Mutter in Elternzeit gehen?
Irgendwo habe ich gelesen, dass bei Streit die Zeit hälftig aufgeteilt wird. Voraussetzung ist natürlich immer, dass die Eltern zusammen beim Kind wohnen. Wenn sich einer trennt und auszieht, ist er draussen aus dem Elternzeitspiel.
Kanadisches Scheidungsrecht ist hier abgehandelt, bezieht sich auf die Provinz Ontario: http://www.poltenassociates.com/Links/Di...srecht.pdf
Demnach ist Trennungsunterhalt Sache des Provinzrechts (Family Law Act), Ehegattenunterhalt ist Sache des Landesrechts (Divorce Act). Begründung, Höhe und Dauer scheinen einer extremen Schwankung unterworfen zu sein, abhängig vom Richter. Ich denke, hier liegt ein Hauptgrund dafür, dass der Mann nur mit Ehevertrag heiraten wollte und dass 60% der Kinder nichtehelich geboren werden.
Regelungen für Nichteheliche hab ich nicht gefunden. Wer die Energie hat, kann da ja mal recherchieren.