Realistisch: Nein.
Falls du zuviel Zeit hast, kannst du alle vier Wochen mal bei dem Rechtspfleger anrufen, der die Unterlagen (Eingangsbestätigung und dergleichen) zugeschickt hat, und höflich nach dem Sachstand fragen und immer die gleiche Antwort erhalten ("Tut mir leid, ich kann dem Richter nur einen Zettel hinlegen, dass Sie angerufen haben und sich nach dem Termin erkundigt haben, mehr kann ich leider nicht für Sie tun."). Oder du kannst schriftlich eine Verzögerungsrüge oder etwas ähnliches verfassen und dich damit unbeliebt machen... und so weiter, und so fort.
Falls du zuviel Zeit hast, kannst du alle vier Wochen mal bei dem Rechtspfleger anrufen, der die Unterlagen (Eingangsbestätigung und dergleichen) zugeschickt hat, und höflich nach dem Sachstand fragen und immer die gleiche Antwort erhalten ("Tut mir leid, ich kann dem Richter nur einen Zettel hinlegen, dass Sie angerufen haben und sich nach dem Termin erkundigt haben, mehr kann ich leider nicht für Sie tun."). Oder du kannst schriftlich eine Verzögerungsrüge oder etwas ähnliches verfassen und dich damit unbeliebt machen... und so weiter, und so fort.
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