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Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle u.a. Fragen
#1
Hallo in die Runde!
 
Ich möchte mit meiner ehemaligen Lebensgefährtin jenseits von Jugendamt (Titel) und Gerichten die Unterhaltszahlungen für unsere (zukünftig) drei Kinder gemäß der Düsseldorfer Tabelle (DT) festlegen. Wir haben uns darauf geeinigt, gegenseitig das zu akzeptieren, was eine "offizielle", "unparteiische" Berechnung gemäß DT ergäbe. Die Sache gestaltet sich aber insofern schwierig, da wir unterschiedliche Lesarten haben, wie der Kindesunterhalt zu berechnen ist.

Konstellation:
- unverheiratet
- seit 3 Monaten getrennt lebend
- 2 gemeinsame Kinder (6 und 9 Jahre), ein weiteres (drittes) gemeinsames Kind ist unterwegs; alle 3 bei der Mutter lebend
- gemeinsames Sorgerecht für die beiden ersten Kinder; für das dritte Kind noch ungeklärt
- beide Parteien im öffentlichen Dienst tätig
- sie: privatversichert (verbeamtet aud Widerruf), ich (angestellt): gesetzlich versichert, die beiden großen Kinder sind über mich familienversichert; ich überweise den Krankenkassenbeitrea monatl. direkt der KK (geht also nicht von meinem Lohnzettel ab; vielmehr bekomme ich den Arbeitgeberanteil ausgezahlt)
 
Nach meiner Lesart hat die Berechnung gemäß Düsseldorfer Tabelle wie folgt auszusehen:
durchschnittliches Monats-Netto-Einkommen der letzten 12 Monate
minus: monatl. Krankenkassen-Beitrag
minus: 5% (Pauschale für berufsbedingte Aufwendungen, und zwar unabhängig von den realen Aufwendungen; vgl. DT Anm. 3)
= bereinigtes Nettoeinkommen, woraus sich die Einkommensgruppe gemäß Düsseldorfer Tabelle ergibt

Danach wuerde ich in die Einkommensklasse 4 fallen (knapp unter 2.700,- Eur).

Nach Geburt des 3. Kindes: Einstufung in die nächst niedrigere Einkommensklasse, d.h. 3.
 
Nach ihrer Lesart handelt es sich bei der 5%-Pauschale und der Einstufung in die niedrigere Einkommensgruppe lediglich um Kann-Bestimmungen, die nicht in Anschlag zu bringen sind. Danach wuerde ich jetzt und auch nach der Geburt des 3. Kindes in Einkommensklasse 5 fallen (mit knapp ueber 2.700,- Eur).
 
Dazu folgende Fragen:
1.) Wer liegt richtig? Oder anders: Würde eine  „offizielle“ Berechnungen durch das JA eher ihre oder eher meine Lesart bestätigen?
2.) Ist es, für den Fall, dass wir uns nicht einigen können, ratsam eine Berechnung durch das JA vornehmen zu lassen, auch wenn wir (ich) nicht betitelt werden wollen? Gibt es dazu Alternativen?
3.) Bin ich meiner ehem. Lebensgefährtin gegenüber während der Zeit des (anstehenden) Mutterschutzes bzw. der (anstehenden) Elternzeit unterhaltspflichtig bzw. habe ich ihr gegenüber rechtlich neben dem Kindesunterhalt noch weitere finanzielle Verpflichtungen?
5.) Können die beiden großen Kinder über mich familienversichert bleiben? Ist dies sinnvoll? Kann darüber hinaus auch das 3. Kind über mich familienversichert werden? Ist dies sinnvoll?
 
Im voraus besten Dank für die Antworten.
Olaf
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Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle u.a. Fragen - von olaf - 24-09-2012, 23:04

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