Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle u.a. Fragen
#2
1. Es kommt aufs zuständige OLG an. Die Mehrheit spricht aber von abziehbaren 5% berufsbedingten Aufwendungen. Genauere Informationen geben dir die jeweiligen Unterhaltsleitlinien.
2. Das Jugendamt wird in der Regel unterhaltsmaximierend beraten.
3. Ja, und zwar kräftig. Mindestens drei Jahre Unterhalt nach §1615l BGB, wozu auch Krankenversicherungskosten gehören, Erstausstattung. Du wirst dich wundern, was dir noch bleibt...
5. (wo ist Punkt 4?) In der gesetzlichen Krankenkasse können auch Kinder des Mitglieds versichert werden.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle u.a. Fragen - von p__ - 24-09-2012, 23:18

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Klage gegen Düsseldorfer Tabelle am BVerfG Einhorntrainer 24 13.350 18-06-2023, 07:26
Letzter Beitrag: stayFather87
  Altersgruppenwechsel Düsseldorfer Tabelle Zoe 1 803 06-05-2023, 18:51
Letzter Beitrag: p__
  Neue Düsseldorfer Tabelle paule 1 1.329 28-12-2021, 00:18
Letzter Beitrag: p__
  Fragen zur Schule - und nach einem guten Anwalt Anton 21 7.866 04-10-2021, 09:01
Letzter Beitrag: Austriake

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste