24-09-2012, 23:18
1. Es kommt aufs zuständige OLG an. Die Mehrheit spricht aber von abziehbaren 5% berufsbedingten Aufwendungen. Genauere Informationen geben dir die jeweiligen Unterhaltsleitlinien.
2. Das Jugendamt wird in der Regel unterhaltsmaximierend beraten.
3. Ja, und zwar kräftig. Mindestens drei Jahre Unterhalt nach §1615l BGB, wozu auch Krankenversicherungskosten gehören, Erstausstattung. Du wirst dich wundern, was dir noch bleibt...
5. (wo ist Punkt 4?) In der gesetzlichen Krankenkasse können auch Kinder des Mitglieds versichert werden.
2. Das Jugendamt wird in der Regel unterhaltsmaximierend beraten.
3. Ja, und zwar kräftig. Mindestens drei Jahre Unterhalt nach §1615l BGB, wozu auch Krankenversicherungskosten gehören, Erstausstattung. Du wirst dich wundern, was dir noch bleibt...
5. (wo ist Punkt 4?) In der gesetzlichen Krankenkasse können auch Kinder des Mitglieds versichert werden.