24-09-2012, 23:50
@ p
Danke fuer die prompte Antwort.
ad 1: Die einschlaegigigen Leitlinien (Thueringer OLG) enthalten in beiden Faellen (wie die Anmerkungen zur Duesseldorfer Tabelle) nur Kann-Formulierungen. Z.B.: "Bei einer groesseren ... Anzahl Unterhaltsberechtigter koennen Abschlaege durch Einstufung in niedrigere Gruppen angemessen sein." Wer befindet darueber? Was ist hier ueblich?
ad 2: Gibt es vaeterfreundlichere Alternativen zur Berechnung durch das JA, die auch die KM akzeptieren wuerde? Ich fuerchte sowieso, dass der Gang zum JA schlafende Hunde wecken wuerde und auch eine Betitelung nach sich ziehen wuerde.
ad 3: ok. Ich mache mich auf das Schlimmste gefasst. Wer hat Tipps zum praktischen Vorgehen. Bin voellig planlos und unbedarft.
Olaf
PS: Punkt 4 ist entfallen.
Danke fuer die prompte Antwort.
ad 1: Die einschlaegigigen Leitlinien (Thueringer OLG) enthalten in beiden Faellen (wie die Anmerkungen zur Duesseldorfer Tabelle) nur Kann-Formulierungen. Z.B.: "Bei einer groesseren ... Anzahl Unterhaltsberechtigter koennen Abschlaege durch Einstufung in niedrigere Gruppen angemessen sein." Wer befindet darueber? Was ist hier ueblich?
ad 2: Gibt es vaeterfreundlichere Alternativen zur Berechnung durch das JA, die auch die KM akzeptieren wuerde? Ich fuerchte sowieso, dass der Gang zum JA schlafende Hunde wecken wuerde und auch eine Betitelung nach sich ziehen wuerde.
ad 3: ok. Ich mache mich auf das Schlimmste gefasst. Wer hat Tipps zum praktischen Vorgehen. Bin voellig planlos und unbedarft.
Olaf
PS: Punkt 4 ist entfallen.