25-09-2012, 09:31
Ich mag ja jetzt blöd daher kommen, aber sehe ich es richtig, dass ich die im FAQ aufgelisteten Voraussetzungen zu einer Verurteilung nach § 170 StGB, also auch dem, dass die Staatsanwaltschaft zu BEWEISEN hat, dass der Unterhaltsschuldner hätte zahlen können und dies trotzdem nicht tat etc etc., zwar so als richtig und schlüssig erkenne, aber die Gerichte dies regelmäßig nicht anwenden und in diesem Fall auch nicht angewendet haben und sich kein Rechtsanwalt findet, der darauf herum reitet und entsprechende OLG urteile vorlegt?