25-09-2012, 13:40
(25-09-2012, 10:54)Leutnant Dino schrieb: Vermutlich durch Geschlechtsverkehr.
Aber mit wem? Ich zielte mit meiner Frage auf das Trennungsgeschehen ab und indirekt darauf, ob wohl ein Vaterschaftstest angebracht wäre, bevor er die Vaterschaftsanerkennung unterschreibt.
Der Selbstbehalt von 1050 EUR wird nicht unterschritten. Kindesunterhalt wird vorneweg abgezogen. Vom Resteinkommen ist der Betreuungsunterhalt zu bestreiten. Dafür liegt der Selbstbehalt bei 1050 EUR. Dafür fiktives Einkommen durchzudrücken ist nicht so leicht wie für Kindesunterhalt.