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Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern
(25-09-2012, 14:32)Ibykus schrieb:
Bluter schrieb:Das allein ist schon Grund genug sich zukünftig auf die Ausweitung des Zeugungsstreikes zu konzentrieren,...
ob das was bringt?
[...]
Den Vorschlag, in den Zeugungsstreik zu treten, finde ich gar nicht mal so schlecht. Und er müsste gar nicht einmal praktiziert werden. Aber diese Forderung müsste laut an allen Ecken und Enden des WWW zu lesen sein.

Zitat:Schon vor ein paar Jahren fand Köchers Allensbacher Institut aber heraus, dass inzwischen etwa ein Viertel der jungen Männer gar keine Kinder mehr will. Neuere Daten verfestigten das Bild: „Die Berufsorientierung junger Frauen und Männer nähert sich immer mehr an“, sagt Köcher. „Aber beim Kinderwunsch geht die Schere neuerdings auseinander.“ Die Frauen wollen auch Kinder, die Männer immer öfter keine.
Taufrisch auf den Tisch, vom Tagesspiegel!
Immerhin mal wieder eine Ecke mehr.
Wie man es kommentiert spielt dabei eigentlich auch keine Rolle, man erklärt einfach den Zeugungsstreik. Smile
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - von Bluter - 25-09-2012, 16:54

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