25-09-2012, 17:35
Eigentlich schon!
Wenn in der Ehe nicht einmal auf Taschengeld verzichtet werden darf, dann darf man nach der Ehe erst recht nicht auf Ehegattenunterhalt verzichten.
Gruß
Meli
Wenn in der Ehe nicht einmal auf Taschengeld verzichtet werden darf, dann darf man nach der Ehe erst recht nicht auf Ehegattenunterhalt verzichten.
Gruß
Meli