25-09-2012, 19:05
Habe wieder eine Frage bezüglich KU.
Das Verfahren über KU habe ich verloren.
Auch wenn ich jetzt arbeiten gehen würde, hätte ich nicht mehr als 800€.
Ich vermute, dass der betreuende Elternteil mehr als 2000 Netto hat.
Meinen Anwalt konnte ich damals nicht dazu bringen über das Einkommen des betreuenden Auskunft zu verlangen -->Der Anwalt teilte mir sogar schriftlich mit, dass der betreuende mehr als das 10-fache meines Einkommens haben müsste.
So weit ich informiert mit ( dank diesem Forum ), ist auch der betreuende nach §1603 Abs. 2 auch Barunterhaltspflichtig. Vor allem auch wenn die betreuende Person seinen angemessenen Selbstbehalt nicht unterschreitet.
Wie kann ich jetzt ohne Anwalt Auskunft über das Einkommen verlangen?
Wie kann ich danach vorgehen? Ist der Anwalt schuld, weil ich den Prozess verloren habe?
LG
Melli
Ein anderer Anwalt sagte sogar mal, der andere Elternteil müsse Netto über 7000€ haben - Das kann doch nicht stimmen.
Das Verfahren über KU habe ich verloren.
Auch wenn ich jetzt arbeiten gehen würde, hätte ich nicht mehr als 800€.
Ich vermute, dass der betreuende Elternteil mehr als 2000 Netto hat.
Meinen Anwalt konnte ich damals nicht dazu bringen über das Einkommen des betreuenden Auskunft zu verlangen -->Der Anwalt teilte mir sogar schriftlich mit, dass der betreuende mehr als das 10-fache meines Einkommens haben müsste.
So weit ich informiert mit ( dank diesem Forum ), ist auch der betreuende nach §1603 Abs. 2 auch Barunterhaltspflichtig. Vor allem auch wenn die betreuende Person seinen angemessenen Selbstbehalt nicht unterschreitet.
Wie kann ich jetzt ohne Anwalt Auskunft über das Einkommen verlangen?
Wie kann ich danach vorgehen? Ist der Anwalt schuld, weil ich den Prozess verloren habe?
LG
Melli
Ein anderer Anwalt sagte sogar mal, der andere Elternteil müsse Netto über 7000€ haben - Das kann doch nicht stimmen.