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Aktuelles Urteil - Unterhaltspflichtverletzung
#19
@DUS : Absolut richtig ! In Umgangssachen oder Unterhaltsverhandlungen - also alles was mit Familienrecht zu tun hat - wird die Öffentlichkeit raus gelassen. Sogar LGs dürfen nicht dabei sein. Dann merkt auch keiner, wie dort die Väter verarscht werden.
Aber § 170 StGB (musste ich auch jetzt erst lernen) ist ein Offizialdelikt. Da kann sich jeder gelangweilte Rentner im Zuschauerraum lümmeln und hören, Wer da alles so seinen Unterhalt nicht zahlt.
Bei mir war es auch so. Und das in einer Kleinstadt.
Unser Amtsrichter hier hat mittlerweile sein Haus vergittert. Sehen kanst Du ihn selten.

Ich bin verurteilt worden 563 € zu zahlen und habe sogar angeblich einem Rechtsmittelverzicht zugestimmt ! Mein Einkünfte lagen in Form von Einkommensteuerbescheiden und Gewinn- und Verlusrechnungen vor.
Kommentar des Richters : "Das interessiert mich nicht. Mich interessiert was sie wirklich verdienen!" Wie bitte ?

Als Er mich jetzt zu Sozialstunden verdonnern wollte, schrieb Er : "Der Angeklagte ist arbeitslos."

Die schreiben was sie wollen. Natürlich kommen auch solche Dinge nicht in's Gerichtsprotokoll. Presse interessiert sich nicht für "Unterhaltspreller".

Meine zweite Anzeige kassierte ich, weil ich "nur" 300 € zahlte ! Heute um 14 Uhr ist die Verhandlung. Dieses Mal nehme ich Zeugen mit. Außerdem habe ich schriftlich vorher per Einschreiben/Rückschein eingereicht, dass ich mir vorbehalte in Berufung zu gehen, da es ja schon mal "Mißverständnisse" gab.

So funktioniert unser Rechtsstaat ! Ich werde heute nachmittag berichten !
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RE: Aktuelles Urteil - Unterhaltspflichtverletzung - von Nappo - 26-09-2012, 08:42

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