26-09-2012, 13:27
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26-09-2012, 13:30 von PolyTrauma.)
So ähnlich:
Trennungsunterhalt soll im Trennungsjahr, unabhängig von der Bedürftigkeit, den ehelichen Lebensstandard weitestgehend erhalten.
Jeder erhält (EinkommemMann + EinkommenFrau)/2, wobei Einkommen aus Erwerbstätigkeit (als Anreiz, was zu tun) mit sechs Siebtel angesetzt wird.
Selbstbehalt liegt bei 1050€.
Auf TU kann nicht rechtswirksam für die Zukunft verzichtet werden.
Für nachehelichen (nicht Betreuungs-) Unterhalt gilt, was ich bereits schrieb.
Nachehelicher Unterhalt geht, wenn nicht per Vertrag geregelt, nach Bedürftigkeit.
Trennungsunterhalt soll im Trennungsjahr, unabhängig von der Bedürftigkeit, den ehelichen Lebensstandard weitestgehend erhalten.
Jeder erhält (EinkommemMann + EinkommenFrau)/2, wobei Einkommen aus Erwerbstätigkeit (als Anreiz, was zu tun) mit sechs Siebtel angesetzt wird.
Selbstbehalt liegt bei 1050€.
Auf TU kann nicht rechtswirksam für die Zukunft verzichtet werden.
Für nachehelichen (nicht Betreuungs-) Unterhalt gilt, was ich bereits schrieb.
Nachehelicher Unterhalt geht, wenn nicht per Vertrag geregelt, nach Bedürftigkeit.
Versprechen kommt von sich versprechen!
(Aussage der Ex lange vor Kind + Ehe. - Oh Mann, war ich blöd!)
(Aussage der Ex lange vor Kind + Ehe. - Oh Mann, war ich blöd!)