26-09-2012, 19:57
Anteiliger Barunterhalt ist eine Mindermeinung. Häufiger werden keine gegenseitigen Forderungen zu realisieren sein, schon weil kein Elternteil das Kind bezüglich Unterhalt vertreten kann. Es gibt auch Probleme mit der Gleichwertigkeit von Betreuung und Barunterhalt, der im Wechselmodell mit Ausgleichen nicht mehr gegeben ist.
Anteiliger Unterhalt kommt für aber Sonder- und Mehrbedarf in Frage. Das Geld ist nachweislich durchlaufend und der Bedarf des Kindes tatsächlich genau zu beziffern.
Anteiliger Unterhalt kommt für aber Sonder- und Mehrbedarf in Frage. Das Geld ist nachweislich durchlaufend und der Bedarf des Kindes tatsächlich genau zu beziffern.