Moin.
Ich habe PT so verstanden, daß er mit 14:16 ganz bewußt vom WM abrückt, dadurch voll pflichtig wird/bleibt und nach vorstehendem SGB-Rechenschema den KU zahlt und damit erst absetzen kann.
Das vorstehende Schema zeigt auch die Folgen eines WM:
Wenn man annimmt, daß Betreuung, Umgangskosten, Lebenshaltung usw. des Kindes von den ET zu gleichen Teilen getragen werden, KU also wegfällt und Umgangsfahrtkosten aufgeteilt werden, dann ändert das am Ergebnis auf Seiten von PT nichts, da durchlaufende Posten, selbst dann nicht, wenn man einen KU-Anspruch des Kindes gegen beide ET annimmt. Was in der BG des Vaters seine Ausgaben werden, das wären dann gleichzeitig Einkünfte des Kindes.
ABER es verschiebt sich dramatisch die Schwelle zur Bedürftigkeit bzw die Höhe dieser.
Die KM wird im Gegenzug umso stärke belastet!!!
Das Jobcenter würde sich hingegen diebisch über diese Entlastung dank WM freuen.
Noch dramatischer wäre es, wenn sich bei WM der Anspruch des Kindes gegen die ET nach dem jeweiligen Einkommen richtete. Dann würde die gut verdienende Mama den Haushalt des armen Vaters über das Kind mitfinanzieren.
Ob sich die KM unter diesen Umständen, bei gegebener Rechtslage dann noch auf ein WM einläßt, das bezweifle ich sehr. Gerechter wäre es, realisierbar aber wohl nur mit gesetzlichen Anspruchsgrundlagen.
Es zeigt sich einmal mehr, wie wenig unser System auf WM/ Gleichwertigkeit von Mutter und Vater eingestellt ist.
Eher wird das Sozialsystem verbogen und belastet und -wie vorliegend- eine gut verdienende Mutter (wieder über das Kind) gefüttert.
Völlig absurd: Ist/wird auch Mama bedürftig, dann funzt das Sytem wieder gerecht - denn KU wird dann in ihrer BG als Einkommen verrechnet.
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Ich habe PT so verstanden, daß er mit 14:16 ganz bewußt vom WM abrückt, dadurch voll pflichtig wird/bleibt und nach vorstehendem SGB-Rechenschema den KU zahlt und damit erst absetzen kann.
Das vorstehende Schema zeigt auch die Folgen eines WM:
Wenn man annimmt, daß Betreuung, Umgangskosten, Lebenshaltung usw. des Kindes von den ET zu gleichen Teilen getragen werden, KU also wegfällt und Umgangsfahrtkosten aufgeteilt werden, dann ändert das am Ergebnis auf Seiten von PT nichts, da durchlaufende Posten, selbst dann nicht, wenn man einen KU-Anspruch des Kindes gegen beide ET annimmt. Was in der BG des Vaters seine Ausgaben werden, das wären dann gleichzeitig Einkünfte des Kindes.
ABER es verschiebt sich dramatisch die Schwelle zur Bedürftigkeit bzw die Höhe dieser.
Die KM wird im Gegenzug umso stärke belastet!!!
Das Jobcenter würde sich hingegen diebisch über diese Entlastung dank WM freuen.
Noch dramatischer wäre es, wenn sich bei WM der Anspruch des Kindes gegen die ET nach dem jeweiligen Einkommen richtete. Dann würde die gut verdienende Mama den Haushalt des armen Vaters über das Kind mitfinanzieren.
Ob sich die KM unter diesen Umständen, bei gegebener Rechtslage dann noch auf ein WM einläßt, das bezweifle ich sehr. Gerechter wäre es, realisierbar aber wohl nur mit gesetzlichen Anspruchsgrundlagen.
Es zeigt sich einmal mehr, wie wenig unser System auf WM/ Gleichwertigkeit von Mutter und Vater eingestellt ist.
Eher wird das Sozialsystem verbogen und belastet und -wie vorliegend- eine gut verdienende Mutter (wieder über das Kind) gefüttert.
Völlig absurd: Ist/wird auch Mama bedürftig, dann funzt das Sytem wieder gerecht - denn KU wird dann in ihrer BG als Einkommen verrechnet.
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