27-09-2012, 10:23
Passend ist es jedenfalls, das Gesetz im Familienrecht verstecken zu wollen. Das Familienrecht enthält immer schon alt- und neusexistischen Müll (das meine ich durchaus ernst), da passt eine weitere ausdrückliche Entwertung eines Geschlecht tatsächlich am besten hin. Es ist Entwertung, Andere über die Unversehrtheit eines Körperteils zu ermächtigen.
Eltern eines weiblichen Kindes können es angreifen. Einfach eine Beschneidung der Klitorisvorhaut verlangen. Wohlgemerkt: Klitorisvorhaut, also vom Typ Ia nach der WHO-Klassifikation. Bei Ablehnung den Gerichtsweg gehen und von vornherein auf den Gleichberechtigungsparagrafen abzielen. Die Absicht der Aktion liegt natürlich nicht darin, das Kind tatsächlich zu beschneiden, sondern das zu knacken, was jetzt noch als Entwurf vorliegt.
Eltern eines weiblichen Kindes können es angreifen. Einfach eine Beschneidung der Klitorisvorhaut verlangen. Wohlgemerkt: Klitorisvorhaut, also vom Typ Ia nach der WHO-Klassifikation. Bei Ablehnung den Gerichtsweg gehen und von vornherein auf den Gleichberechtigungsparagrafen abzielen. Die Absicht der Aktion liegt natürlich nicht darin, das Kind tatsächlich zu beschneiden, sondern das zu knacken, was jetzt noch als Entwurf vorliegt.