27-09-2012, 12:27
@DUS : Findest Du in dem Thread von mir : § 170 StGB / Termin
Aufnahmen sind nicht verwertbar weil nicht erlaubt. Die würde Dir nicht weiter helfen.
Die Verfahren nach § 170 sind öffentlich. Es ist ein Offizialdelikt
Die Zuschauer werden sich nicht von einem Angeklagten, der ihrer Meinung nach sowieso nur ein schäbiger Unterhaltspreller ist, fragen lassen, ob sie für Dich aussagen.
Im FQ steht u.a. : .... Genau darauf hinweisen, dass man einem Rechtsmittelverzicht zustimmt!
Man denkt immer, " Ja, sowas gibts wirklich? Das passiert mir doch nicht" Und schon ist es passiert.
Aufnahmen sind nicht verwertbar weil nicht erlaubt. Die würde Dir nicht weiter helfen.
Die Verfahren nach § 170 sind öffentlich. Es ist ein Offizialdelikt
Die Zuschauer werden sich nicht von einem Angeklagten, der ihrer Meinung nach sowieso nur ein schäbiger Unterhaltspreller ist, fragen lassen, ob sie für Dich aussagen.
Im FQ steht u.a. : .... Genau darauf hinweisen, dass man einem Rechtsmittelverzicht zustimmt!
Man denkt immer, " Ja, sowas gibts wirklich? Das passiert mir doch nicht" Und schon ist es passiert.