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WM, Einkommen der Mutter wesentlich höher... (#2)
#20
Skipper schrieb:Ich habe PT so verstanden, daß er mit 14:16 ganz bewußt vom WM abrückt, dadurch voll pflichtig wird/bleibt.
diese Annahme trifft ja nicht zu >BGH, Urteil v. 21.12.2005, Az.: XII ZR 126/03!
Der BGH spricht von einem "deutlichen Schwergewicht"!
Bei der gegeben Sachlage von 14:16 liegt keine solche Unterhaltsaufteilung (Betreuung/ Barunterhalt) vor, die den Anspruch aus § 1606 III 2 BGB rechtfertigt.
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