27-09-2012, 15:16
(27-09-2012, 13:18)p schrieb: Mhm. Entweder das Gericht liegt falsch oder ich hatte doch recht...ich erspare mir mal das Nachlesen ...
Natürlich kann das Gericht keinem VergleichsAntrag beitreten, sondern nur eine von den Parteien einvernehmlich getroffene Regelung. Liegt diese vor, besteht ein Anspruch auf gerichtliche Billigung. Den Antrag des iglu wird das Gericht vermutlich als Umgangsrechtsantrag auslegen und der Gegenseite zustellen, die dann Abweisung beantragen wird .....