27-09-2012, 15:44
iglu schrieb:ich beantragte die regelung zu billigen, sie als vergleich aufzunehmen und ihr beizutreten.welche "Regelung"?
Es ist doch noch gar nichts geregelt!
Und ein Vergleich, dem das Gericht beitreten könnte liegt auch nicht vor.
iglu schrieb:nein, hat das gericht nicht. es wird gar nichts weiter tun. es leitet alles weiter und legt mein schreiben zu den akten.wenn es Deinen Antrag weiterleitet, dann hat das Gericht ihn entsprechend ausgelegt und das Verfahren ist -soweit das Gericht nicht auf Ausnahmen hinweist- rechtshängig.