27-09-2012, 17:32
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27-09-2012, 17:33 von PolyTrauma.)
(27-09-2012, 16:20)Ibykus schrieb: ...der Umgang müsste entsprechend den Berechnungen des @skipper angepasst werden.Richtig. Das war ja auch mein Ansatz.
Zitat:Problematisch dabei ist, dass der BGH sich m.W. noch nicht festgelegt hat (und sich tunlichst auch nicht festlegen wird), wann unter welchen Bedingungen...Ach, mit bald 13 Jahren hat (B)Engelinchen durchaus ihren eigenen Kopf. Auf die Kommastelle genau 50% wird sowieso nicht auf Dauer haltbar sein. Weder für KM, noch für mich...
Fünf Tage weniger...
Zitat:Wenn du auf Biegen und Brechen eine derartige gerichtliche Regelung herbeiführen willst -was ich sehr begrüßen würde (wovor ich aber auch gleichzeitig warne, ...) ...Was ist die Alternative? Die arme Mutter verklagen, möglicherweise bishin zur Erwerbsobliegenheit, woraufhin sie das Kindeswohl (im Sinne von beide Eltern blabla) in die Tonne klopfen wird, oder selbst zur ARGE rennen muss?
Von der Sache her sehe ich das analog zur Finanzgerichtsbarkeit: Ich habe das Recht, meinen "Geschäftsablauf" so zu steuern, dass ich nichts extra draufzahle...
Zitat:Das wird @p oder @sorglos, mglw. auch @skipper (...) besser beurteilen können.Hiiilfäää!!!! Äußert Euch! ;-)
Muss jetzt wieder arbeiten...
Versprechen kommt von sich versprechen!
(Aussage der Ex lange vor Kind + Ehe. - Oh Mann, war ich blöd!)
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