27-09-2012, 19:48
(13-09-2012, 00:14)iglu schrieb: nach meiner auffassung haben mein kind und ich anspruch auf eine verbindliche umgangsregelung.nochmal:
ist das so?
ja, das ist so!
Und ein bereits vorliegender Vergleich wird durch gerichtliche Billigung und Aufnahme des Passus aus 89 FamFG vollstreckbar.
Du aber willst -wenn ich Dich richtig verstanden habe- Deine Vorstellungen von Umgang, denen die KM schon nicht zustimmt, gerichtlich durchsetzen oder umsetzen.
Das kann das Gericht ohne Verfahren selbstverständlich nicht beschließen. Zum Glück! Sonst hätten wir Väter überhaupt keine Chancen mehr, Umgang gegen den Willen einer KM zu bekommen.
Wenn das Gericht nicht von sich aus den Antrag entsprechend auslegt, dann würde ich es darauf hinweisen.
Es macht keinen Sinn, hier seitenweise den "Unverstandenen" zu proklamieren ohne die Angelegenheit in die richtigen Bahnen zu lenken.