27-09-2012, 20:21
offensichtlich habe ich mich nicht hinreichend präzise ausgedrückt.
gibt es eine möglichkeit die mündliche zusage, bei weigerung der km es schriftlich zu fixieren, auf umgang gerichtlich billigen zu lassen, OHNE ein umgangsverfahren anzustrengen?
"Nein" ist die richtige antwort.
dass ich jederzeit berechtigt bin ein umgangsverfahren einzuleiten, war und ist mir klar.wenn ich so banale gedankengänge hätte, würde ich das meinen anwalt auf staatskosten erledigen lassen und nicht einem forum löcher in den bauch fragen.
Aber egal. Juristisch zwar ein schlag ins wasser, taktisch aber gar nicht so ungut. Die mündliche regelung ist jetzt bei gericht und ja aktenkundig und ich kann die ex noch etwas weiter in die ecke drängen.
gibt es eine möglichkeit die mündliche zusage, bei weigerung der km es schriftlich zu fixieren, auf umgang gerichtlich billigen zu lassen, OHNE ein umgangsverfahren anzustrengen?
"Nein" ist die richtige antwort.
dass ich jederzeit berechtigt bin ein umgangsverfahren einzuleiten, war und ist mir klar.wenn ich so banale gedankengänge hätte, würde ich das meinen anwalt auf staatskosten erledigen lassen und nicht einem forum löcher in den bauch fragen.
Aber egal. Juristisch zwar ein schlag ins wasser, taktisch aber gar nicht so ungut. Die mündliche regelung ist jetzt bei gericht und ja aktenkundig und ich kann die ex noch etwas weiter in die ecke drängen.