27-09-2012, 22:13
(27-09-2012, 11:49)Jessy schrieb: , ansonsten sparen wir uns das für das strafrechtliche Verfahren gegen die KM.Vergiss es! Es existiert kein strafrechtlicher Nachweis, wenn im Familienrecht über den anderen hergezogen wird.
Das ist ein Hin und Her Geplänkel, welchem sich RichterInnen tagtäglich konfrontiert sehen. "Gute" RichterInnen ignorieren solchen Unfug.
Manche AG-RichterInnen hingegen urteilen nach solchen Sachlagen.
Dies gilt es dann in der Beschwerde und anschließend in der Berufung entgegenzuwirken.
Unterhalb des OLG´s ist alles möglich. Viele Menschen fühlen sich nach den AG-Urteilen machtlos. Das ist so gewollt!