28-09-2012, 00:48
iglu schrieb:..."Liebes Gericht,
gibt es eine möglichkeit die mündliche zusage, bei weigerung der km es schriftlich zu fixieren, auf umgang gerichtlich billigen zu lassen, OHNE ein umgangsverfahren anzustrengen?
die Mutter meines Kindes hatte sich geäußert, nachfolgender Umgangsregelung zuzustimmen.
Weil sie sich aber weigert, die Vereinbarung schriftlich zu fixieren, beantrage ich, die mündliche Ankündigung durch gerichtlichen Beitritt zu billigen und ihre Vollstreckung unter Hinzufügen der Klausel aus § 89 II FamFG zu bewirken."
iglu schrieb:"Nein" ist die richtige antwort.wie wahr!
Aber intelligenter als die "banale" Erkenntnis, "jederzeit ein Umgangsverfahren einleiten zu können" (was übrigens nicht richtig ist) ist der Gedankengang auch nicht.
Entweder hast du das Falsche geraucht oder ich muss ne Stunde länger schlafen