28-09-2012, 19:58
(28-09-2012, 19:26)Jessy schrieb: dafür ist die "sozialpädagogische Begleitung" der Elterngespräche umso aggressiver - da fing es im Hilfeplangespräch an mit "Sie haben die Beziehung ja beendet, also müssen Sie jetzt eben auch mit den Konsequenzen leben." oder "Hier geht es ja schließlich um das Wohl der Mutter."...Nach meinen Erfahrungen in der Vergangenheit hätte ich vermutlich heute an dieser Stelle gut wahrnehmbar meine Notizen gemacht und mich freundlich verabschiedet. Der Vorgesetzte und auch der Richter hätte meine Notizen erhalten und ich hätte nie wieder mit dieser "sozialpädagogische Begleitung" gesprochen.
Dummerweise weiß mann aber nie genau, an welcher Stelle des ganzen Irrsinns nun strategisches Verhandlungsgeschick oder deutliche Zurechtweisung angebracht ist.
Mit Sicherheit ist es aber einfacher, ohne Schaden eine "sozialpädagogische Begleitung" als einen vom Richter bestimmten Verfahrensbeistand wieder loszuwerden.
Was hatte ich damals für endlose Gespräche mit der Tante Verfahrensbeistand - alles für die Katz. Die war so ausgekocht, dass sie das mir angekündigte Gespräch mit der KM wegen der kurz bevorstehenden Sommerferien schlicht "vergessen" hatte und für eine gerichtliche Regelung war es dann natürlich wieder mal zu spät.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel