28-09-2012, 20:44
Moin.
Gesetz, Fachliche Hinweise der BA und Sozial-Rechtsprechung setzen Titulierung voraus, um Unterhalt als Absetzbetrag berücksichtigen zu können.
Mit 'Bedarfsermittlung' meinst Du den Leistungsanspruch dem Grund und der Höhe nach, nicht zu verwechseln mit der Bedarfsberchnung (sie Schema oben).
Gesetz, Fachliche Hinweise der BA und Sozial-Rechtsprechung setzen Titulierung voraus, um Unterhalt als Absetzbetrag berücksichtigen zu können.
Mit 'Bedarfsermittlung' meinst Du den Leistungsanspruch dem Grund und der Höhe nach, nicht zu verwechseln mit der Bedarfsberchnung (sie Schema oben).
