01-10-2012, 11:24
(01-10-2012, 00:36)Mr.Cool schrieb: Die Ex bekommt so weit ich weiß so um die 350 € Unterhalt für die Stieftochter von ihrem ersten ExDie Frage ist, wovon sie z.Zt. lebt. Wenn sie bereits Sozialleistungen erhält, dann wird das Gericht als erstes bestimmen müssen, wer die Aktivlegitimation inne hat.
Die Ex könnte ja ohne Probleme Wohngeld beantragen und Harz 4 !
In meinem Fall damals hatte die ARGE diese auf die bereits klagende Exe übertragen.
Und ob Du für sie zahlen mußt, bestimmt ganz alleine ertmal das Amtsgericht. Das ist reines Glückspiel. Erst ab OLG kannst Du mit einem einigermaßen plausiblen Urteil rechnen. Die Kosten hast Du auf jeden Fall schonmal am Hals. Denn Du wirst Dir auch einen Anwalt nehmen müssen.