14-03-2009, 21:16
(14-03-2009, 20:17)borni schrieb: Im Gegenteil, manche treten nach der Scheidung erst ein.Hast Du bis zum Ende gelesen?
http://www.ehescheidung24.de/ratgeber/ve...lt-73.html
Zitat:Ich wage die Prognose, dass Gerichte dies nicht akzeptieren werden.Ansonsten gebe ich Dir Recht, dass wir uns hier auf einem Parkett
der Berechnungsgrundlage befinden.
....Welches von OLG zu OLG, (wie üblich) anders gehandabt wird.
Ich habe eine Frage in den Raum gestellt, welche jeder
Unterhaltsverpflichteter aus seiner eigenen Erfahrung heraus kennengelernt
haben wird.
Dass das Unterhaktsrecht in Absurdistan von OLG zu OLG anders aussieht,
sind wir uns einig.