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Eingeklemmt zwischen Fam.Gericht und Jobcenter
#67
Hallo Beppo,

die Argumentation des JC, die du vorträgst, ist aber auch
widersprüchlich. Sie können nicht Einkommen abziehen, ohne dieses vorher um die Absetzbeträge zu bereinigen.

Es ist allerdings so, das titulierter Unterhalt auch gezahlt werden muß, bevor er abgezogen werden darf. Das bedeutet, du mußt wenigstens einmal in Vorleistung gegangen sein.

Unabhängig von der Argumentation der ARGE bin mir nicht sicher, ob der Betrag rückwirkend absetzbar wäre, wenn du den Unterhalt erst nach Zahlungseingang im März überwiesen hast. Dem Grunde nach würde das ja auf die Leistung des Folgemonats angerechnet werden.

Grundsätzlich gilt §11b Abs. 7. Aber dem muß auch eine tatsächlich zuvor getätigte Zahlung zugrunde liegen.

Ich hoffe, du konntest mir soweit folgen.
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RE: Eingeklemmt zwischen Fam.Gericht und Jobcenter - von Sixteen Tons - 02-10-2012, 20:53

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