Moin,
Ich denke, ihr redet einander vorbei.
Die Frage ist hier doch vielmehr, ob das JC auf den Gehaltsanspruch des betreffenden Monsts oder den verunglückten verspäteten technischen Zahlungseingang abzustellen hat.
Diese Frage wird ein erfahrener Fachanwalt für Sozialrecht vermutlich schnell beantworten können.
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Ich denke, ihr redet einander vorbei.
Die Frage ist hier doch vielmehr, ob das JC auf den Gehaltsanspruch des betreffenden Monsts oder den verunglückten verspäteten technischen Zahlungseingang abzustellen hat.
Diese Frage wird ein erfahrener Fachanwalt für Sozialrecht vermutlich schnell beantworten können.
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