03-10-2012, 16:23 
		
	
	(28-09-2012, 19:29)PolyTrauma schrieb: Voraussetzung für die Berücksichtigung des KU bei der SGB-Bedarfsermittlung ist die Titulierung des Unterhalts (vgl. BSG-Urteil B 4 AS 78/10 R).
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Ich habe die Unterhaltsforderung der Mutter und des JA (UHV) und die getätigte Überweisung eingereicht. Damit wurde dann aufgestockt.

 
 

 
