03-10-2012, 21:59
1686 bgb
die frage war ja, ob die pflicht besteht und die besteht.
ob das aussicht auf erfolg hat, steht auf einem anderen blatt.
zur not einfach mal in die trickkiste greifen. beantrag eine leistung für das kind oder mach eine selbstanzeige. dann wirst du schon an die anschrift kommen.
oder beim jugendamt antrag gemäß §18 sgb VIII stellen. das wäre der direkte weg.
die frage war ja, ob die pflicht besteht und die besteht.
ob das aussicht auf erfolg hat, steht auf einem anderen blatt.
zur not einfach mal in die trickkiste greifen. beantrag eine leistung für das kind oder mach eine selbstanzeige. dann wirst du schon an die anschrift kommen.
oder beim jugendamt antrag gemäß §18 sgb VIII stellen. das wäre der direkte weg.