03-10-2012, 23:07
Kann @iglu nur Recht geben. Die Auskunftspflicht besteht; sogar dann, wenn ein richterlicher Umgangsausschluss vorliegt. Nur dieses Recht einzuklagen dürfte schwierig werden.
Prinzipiell hast du auch ein Recht, genau zu wissen wo die Kinder wohnen. Allerdings reicht da oft die Jammerei der KM beim JA, sie hätte Angst, dass du die Kinder entführst oder sie belästigst, und schon wird die Auskunft nicht erteilt. Und wenn man dann hartnäckig bleibt, bestätigt man in deren Augen nur, dass tatsächlich Anlass für Befürchtungen besteht.
Prinzipiell hast du auch ein Recht, genau zu wissen wo die Kinder wohnen. Allerdings reicht da oft die Jammerei der KM beim JA, sie hätte Angst, dass du die Kinder entführst oder sie belästigst, und schon wird die Auskunft nicht erteilt. Und wenn man dann hartnäckig bleibt, bestätigt man in deren Augen nur, dass tatsächlich Anlass für Befürchtungen besteht.