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Kann mann irgendwelche Kosten auf netto o. brutto Einkommen anrechnen?
#1
Ich habe bereits andere konkrete Beiträge zu diesem Thema gelesen. z.B Altersvorsorge anrechnung....
Mich interessiert aber, welche Verbindlichkeiten oder Kosten kann man vor dem Unterhalt in Abzug bringen?

Beispiele:
1.) Reisekosten die beim ausüben vom Umgangsrechts mit dem Kind entstehen ?
2.) Irgendwelche zusatz Versicherungen z.b Zahnersatz?
3.) Anwaltshonorare?
.............
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Nachrichten in diesem Thema
Kann mann irgendwelche Kosten auf netto o. brutto Einkommen anrechnen? - von markus - 04-10-2012, 01:08

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