04-10-2012, 02:07
Ebenfalls heute kam die E-Mail:
Meine Antwort:
Hintergrund: Ich hatte ihr für ein vor der Trennung gewährtes Darlehen eine fondsgebundene LV sicherungsübereignet.
Was soll ich davon halten?
Zitat:Hallo Ex.
Anbei mein Entwurf für die Bank, damit die Police komplett auf mich mit allen Rechten und Pflichten übertragen wird.
Bitte ggf noch ändern, ausdrucken, unterschreiben und mir geben. Ich schicke das Schreiben dann in einem Freiumschlag an die Bank.
Danke.
Exe
DeppVomDienst
Haschmichweg 66
12345 Deppenheim
Lebensversicherung S.A.
9b, rue Haute coture
L-1234 Luxembourg
Deppenheim, 04.10.2012
Police-Nr. 99.B123.45678: vollständige Übertragung
Sehr geehrte Damen und Herren.
Hiermit übertrage ich die oben genannte Police mit allen Rechten und Pflichten an KM, geboren am 00.00.1900, wohnhaft in Deppenheim, Bonzenallee 88. KM kann über die Police frei verfügen.
Ich bitte um Bestätigung.
Vielen Dank.
Freundliche Grüße
(KV)
Meine Antwort:
Zitat:Hallo Exilein,
ganz so einfach geht das nicht, da auch eine Versicherungskomponente mit drin ist, die so ohne weiteres und ohne Mitsprache der Gesellschaft nicht übertragbar ist.
Das Recht, das Ganze zu Geld zu machen, hast Du schon.
Freiwillig einzahlen, damit lfd. Kosten den Wert nicht auffressen kannst Du auch.
Vollmacht zwecks evtl. Anpassung der Anlagestrategie kann ich Dir geben.
Begünstigte im Fall meines Todes ist Schneckchen (Wenn doch noch Du, werde ich das noch anpassen.), ist doch sinnvoll.
Was bezweckst Du denn? Kläre mich bitte auf, damit ich sinnvoll mitwirken kann.
Gruß
Ex
Hintergrund: Ich hatte ihr für ein vor der Trennung gewährtes Darlehen eine fondsgebundene LV sicherungsübereignet.
Was soll ich davon halten?
Versprechen kommt von sich versprechen!
(Aussage der Ex lange vor Kind + Ehe. - Oh Mann, war ich blöd!)
(Aussage der Ex lange vor Kind + Ehe. - Oh Mann, war ich blöd!)