04-10-2012, 07:58
3xNein. Bei den Kosten für Umgang kann allerdings manchmal etwas zu machen sein, wenn der Umgang ansonsten nicht stattfinden könnte. Hängt vom Richter ab, von der Höhe des Einkommens und der geltendgemachten Kosten.
Kann mann irgendwelche Kosten auf netto o. brutto Einkommen anrechnen?
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Nachrichten in diesem Thema |
Kann mann irgendwelche Kosten auf netto o. brutto Einkommen anrechnen? - von markus - 04-10-2012, 01:08
RE: Kann mann irgendwelche Kosten auf netto o. brutto Einkommen anrechnen? - von p__ - 04-10-2012, 07:58
RE: Kann mann irgendwelche Kosten auf netto o. brutto Einkommen anrechnen? - von markus - 04-10-2012, 13:37
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