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Auskunftspflicht nach §1605 für Ausländer in Ausland?
#38
(04-10-2012, 11:41)kuwals schrieb: Soweit ich weis BGB gilt nur bis zu Grenze!

Das BGB gilt an einem deutschen Gerichtsstand. Wer im Ausland sitzt und in einem Verfahren einen deutschen Gerichtsstand hat, wird nach BGB rasiert. Die Durchsetzung solcher Urteile ist wieder eine andere Sache.
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RE: Auskunftspflicht nach §1605 für Ausländer in Ausland? - von p__ - 04-10-2012, 11:52

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