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Auskunftspflicht nach §1605 für Ausländer in Ausland?
#40
(04-10-2012, 11:52)p schrieb: Das BGB gilt an einem deutschen Gerichtsstand. Wer im Ausland sitzt und in einem Verfahren einen deutschen Gerichtsstand hat, wird nach BGB rasiert. Die Durchsetzung solcher Urteile ist wieder eine andere Sache.
Genau so !!

Meine Meinung nach hat man 3 Möglichkeiten auf eine Anfrage zu reagiren.

1.) Alles offen legen und das Beste hoffen Smile
2.) Ignorieren und warten auf Zwangsgeld oder Bußgeldverfahren nach §60 SGB II
3.) Sich die Wahrheit zu Recht biegen und die Einkünfte an eigene Zahlungsmoral anpassen
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RE: Auskunftspflicht nach §1605 für Ausländer in Ausland? - von markus - 04-10-2012, 13:27

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