04-10-2012, 17:42
Gegen den Mahnbescheid habe ich Wiederspruch eingelegt.
Es wird wahrscheinlich ein strittiges Verfahren folgen, weil es schon im Mahnbescheid angekündigt worden ist, falls ich dem wiedersprechen.
Wie ist das eigentlich, wenn ich mich vom Arbeitsamt abmelde und diesen Winter im Ausland (z.B Pilgern nach Santiago) verbringe. Ist man in dieser Zeit zahlungsfähig oder unfähig und kann die Angelegenheit ruhen?
Es wird wahrscheinlich ein strittiges Verfahren folgen, weil es schon im Mahnbescheid angekündigt worden ist, falls ich dem wiedersprechen.
Wie ist das eigentlich, wenn ich mich vom Arbeitsamt abmelde und diesen Winter im Ausland (z.B Pilgern nach Santiago) verbringe. Ist man in dieser Zeit zahlungsfähig oder unfähig und kann die Angelegenheit ruhen?