04-10-2012, 18:55
@ Ibykus - Vielleicht hat es sich in deinem Fall so verhalten. Deswegen anderen Fragenden aber zu sagen, es gäbe grundsätzlich keinen Auskunftsanspruch, ist einfach falsch. Nicht "gemeint", sondern tatsächlich.
Ob und wie dieser durchsetzen lässt, steht auf einem anderen Blatt und ist wie in so vielen Fällen abhängig vom Richter.
Ob und wie dieser durchsetzen lässt, steht auf einem anderen Blatt und ist wie in so vielen Fällen abhängig vom Richter.