05-10-2012, 00:04
1. Möglichkeit:
Welche Unternehmensform hat dein Gewerbe?
Als GmbH könntest du dir ja deine Wohnung selber vermieten, sofern der Gewerbemietvertrag das zulässt. Als Einzelunternehmer natürlich nicht, da man mit sich selber keine Verträge abschliessen kann.
2.) Möglichkeit:
Gespräch mit dem Vermieter suchen und eine Aufteilung der Räume in Privat und Gewerbe im Mietvertrag fixieren. Wird er aber wohl nicht gerne tun.
3.) Möglichkeit:
Grundriss malen, Eigennutzung darauf darstellen, Kosten auf anteilige qm umlegen. Auf Nachsicht/Kulanz beim JC hoffen.
4.) Möglichkeit:
Wohnung suchen und Mietangebot JC vorlegen, sofern das mit einer Kündigungsfrist der Gewerberäume vereinbar ist. Wird ja sowieso Mecker geben, weil KdU für Gewerbe schon mal gar nicht geht. Dem kann man ja zuvorkommen. Außerdem gehören Kinder gewohnt und nicht eingelagert.
Den Beratungsschein habe ich übrigens über den Anwalt beantragt.
Wenn man sich mit dem Antrag ein bisschen mehr Mühe gegeben hätte, wäre das auch durchgegangen. Insofern muß man die Schulderberatung überzeugen, das ein RA Sinn macht. Da ist der Ansatz mit der Komplexität der Unternehmensabwicklung ja durchaus vielversprechend. Es kann sein, das sich die Schuldnerberatung nicht für zuständig erklärt und dann auf Bitte ein entsprechendes Schreiben ausstellt. Das wird die Tauschkarte für einen Beratungshilfeschein.
Welche Unternehmensform hat dein Gewerbe?
Als GmbH könntest du dir ja deine Wohnung selber vermieten, sofern der Gewerbemietvertrag das zulässt. Als Einzelunternehmer natürlich nicht, da man mit sich selber keine Verträge abschliessen kann.
2.) Möglichkeit:
Gespräch mit dem Vermieter suchen und eine Aufteilung der Räume in Privat und Gewerbe im Mietvertrag fixieren. Wird er aber wohl nicht gerne tun.
3.) Möglichkeit:
Grundriss malen, Eigennutzung darauf darstellen, Kosten auf anteilige qm umlegen. Auf Nachsicht/Kulanz beim JC hoffen.
4.) Möglichkeit:
Wohnung suchen und Mietangebot JC vorlegen, sofern das mit einer Kündigungsfrist der Gewerberäume vereinbar ist. Wird ja sowieso Mecker geben, weil KdU für Gewerbe schon mal gar nicht geht. Dem kann man ja zuvorkommen. Außerdem gehören Kinder gewohnt und nicht eingelagert.
Den Beratungsschein habe ich übrigens über den Anwalt beantragt.
Wenn man sich mit dem Antrag ein bisschen mehr Mühe gegeben hätte, wäre das auch durchgegangen. Insofern muß man die Schulderberatung überzeugen, das ein RA Sinn macht. Da ist der Ansatz mit der Komplexität der Unternehmensabwicklung ja durchaus vielversprechend. Es kann sein, das sich die Schuldnerberatung nicht für zuständig erklärt und dann auf Bitte ein entsprechendes Schreiben ausstellt. Das wird die Tauschkarte für einen Beratungshilfeschein.